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Mietvereinbarung 2022.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

 

 

BMW S1000RR Mietvereinbarung

 

Bitte drucken Sie diese Mietvereinbarung aus und senden sie zurück

unter Fax: +49 8441 490071

oder per Email an: info@fuchs-rideeasy.de

 

Bitte lesen Sie die Vereinbarung genau durch und senden Sie diese vollständig
ausgefüllt (in Druckschrift) an uns zurück. Die Vereinbarung ist nur verbindlich
bei erfolgter Zahlung. Bitte beachten Sie die umseitigen Teilnahme- und
Haftungsbedingungen. Die AGB´s finden Sie auch auf unserer Homepage.

 

Vor- und Zunahme:____________________________________________________

 

Strasse und Hausnr.:___________________________________________________

 

PLZ und Wohnort:_____________________________________________________

 

Geburtsdatum:______________________Telefon:___________________________

 

Email:______________________________________________________________

 

Hiermit möchte ich verbindlich eine S1000RR für folgende Veranstaltung mieten.

Stornokosten siehe AGB´s.

 

Veranstaltungstermin:__________________Rennstrecke:_____________________

 

BMW S1000RR exclusiv Bereifung und Benzin

Mietpreis pro Veranstaltungstag 450,-- €

Ihre maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall 3.500,-- €

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Mietbedingungen: Das Fahrzeug wird Ihnen vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurück zu geben. Das Fahrzeug darf nur mit gültigem Führerschein gefahren werden. Das Fahrzeug darf nicht ohne Einwilligung des Vermieters: das Veranstaltungsgelände verlassen, an Dritte übergeben werden, ohne ABS und Traktions-kontrolle gefahren werden, im Slick – Modus gefahren werden. Bei Sturz hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Ein Weiterfahren ist strickt untersagt. Der Mieter haftet für Sturzschäden bis maximal 3.000,-- € SB. Ein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad besteht nach Sturz nicht. Im Übrigen gelten unsere Teilnahmebedingungen und AGB´s.
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Die Teilnahmebedingungen und den Haftungsverzicht
habe ich gelesen und erkenne diese mit meiner Unterschrift an.

 

 

 

Ort, Datum:______________________Unterschrift:__________________________

 

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen



 

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung  und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende  Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel  unberührt.


Rücktritt, Abbruch und Erstattung

 

Tritt der Kunde von einer gebuchten Veranstaltung zurück, so werden folgende Annullierungskosten fällig:

  • bis 91Tage vor der Veranstaltung, 20% der Gesamtkosten

  • 90 bis 61 Tage vor der Veranstaltung, 40% der Gesamtkosten

  • 60 bis 31 Tage vor der Veranstaltung, 75% der Gesamtkosten

  • ab dem 30. Tag und bei Nichterscheinen, 100% der Gesamtkosten

Annullierungskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen. 

Bei Rücktritt von der Veranstaltung vor dem Beginn dieser, wird die volle  Teilnahme- gebühr fällig, sofern weder vom Teilnehmer noch von dem Veranstalter  ein Ersatzfahrer gefunden wird. Jeder Teilnehmer muss eine vollständige  Schutz- bekleidung, Handschuhe, Stiefel sowie einen Helm tragen. Die Verwendung  von Protektoren wird empfohlen.

Das Fahrzeug muss technisch in Ordnung sein und darf keinen Öl- oder
Flüssigkeitsverlust aufweisen. Die Fahrzeuge müssen den Phonbegrenzungen der
Streckenbetreiber entsprechen. Motorräder mit Seitenwagen können an der
Veranstaltung nicht teilnehmen.

Bei Events mit gestelltem Fahrzeug ist das gemietete Fahrzeug nicht versichert. Im Schadensfall haftet der Mieter mit maximal 3.000 Euro  Selbstbeteiligung. Alle Schäden werden vor Ort ermittelt und gehen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung
zu Lasten des Mieters und werden nach Reparatur in Rechnung gestellt.


Die Teilnahme am Intensivtraining oder bei der Teilnahme an Soziusfahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensansprüche an den Veranstalter, deren Mitarbeiter undnalle die im Zusammenhang mit dem Veranstalter beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und deren Mitarbeiter auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem vom Teilnehmer verursachten Schaden entstehen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss
vereinbart wird.
Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.  Es besteht keine zusätzliche Unfallversicherung, welche der Veranstalter für  die Teilnehmer abgeschlossen hat.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich
er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe.

Den Weisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu
leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden Dritter, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit verursacht.

Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den
Anlagen, wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt
auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte
Untergründe im Fahrerlager sowie Böden und Wänden in den Boxenanlagen.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und deren
Einrichtungen. Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände
oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verhindert oder wenn der
Rennstreckenpartner zurücktritt. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
erfolgt hierbei nicht.


Änderungen vorbehalten!