Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand Dezember 2017

Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Jeder Teilnehmer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Vor- und während der Veranstaltung ist grundsätzliches Alkohol- und Drogenverbot. Missachtung führt zum Veranstaltungsausschluss.

Die Anmeldung wird erst nach erfolgter Zahlung in Verbindung mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular wirksam. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Zahlungseingänge. Eine Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. 


Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Programmänderungen

 

Alle Veranstaltungen basieren auf einer Mindestbeteiligung. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, ist die Fuchs GmbH berechtigt, die Veranstaltung zu annullieren. Dies wird dem Kunden unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. In einem solchen Fall erstattet die Fuchs GmbH alle geleisteten Zahlungen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

 

Rücktritt, Abbruch und Erstattung

 

Tritt der Kunde von einer gebuchten Veranstaltung oder der Miete eines Motorrades zurück, so werden folgende Stornokosten fällig:

 

•bis 91Tage vor der Veranstaltung, 20% der Gesamtkosten

•90 bis 61 Tage vor der Veranstaltung, 40% der Gesamtkosten

•60 bis 31 Tage vor der Veranstaltung, 75% der Gesamtkosten

•ab dem 30. Tag und bei Nichterscheinen, 100% der Gesamtkosten

 

Rücktrittskosten werden unter Umständen von einer Rücktrittskostenversicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.

 

Die Absage eines Kunden hat schriftlich (per Post oder email) zu erfolgen. Maßgebend für die Berechnung der Stornokosten ist das Eintreffen der Erklärung. Bei Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.

 

Jeder Teilnehmer muss eine vollständige Schutzbekleidung, Handschuhe, Stiefel sowie einen Helm tragen. Die Verwendung von Protektoren wird empfohlen.

Das Fahrzeug muss technisch in Ordnung sein und darf keinen Öl- oder Flüssigkeitsverlust aufweisen. Die Fahrzeuge müssen den Phonbegrenzungen der Streckenbetreiber entsprechen. Motorräder mit Seitenwagen können an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

Bei Events mit gestelltem Fahrzeug ist das gemietete Fahrzeug nicht versichert. Im Schadensfall haftet der Mieter mit maximal 2500 Euro Selbstbeteiligung. Alle Schäden werden vor Ort ermittelt und gehen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zu Lasten des Mieters und werden nach Reparatur in Rechnung gestellt.


Die Teilnahme am Intensivtraining oder bei der Teilnahme an Soziusfahrten erfolgt auf eigene Gefahr.  Schadensansprüche an den Veranstalter, deren Mitarbeiter und alle die im Zusammenhang mit dem Veranstalter beauftragten Personen sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und deren Mitarbeiter auch von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem vom Teilnehmer verursachten Schaden entstehen. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Es besteht keine zusätzliche Unfallversicherung, welche der Veranstalter für die Teilnehmer abgeschlossen hat.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Strecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe.

Den Weisungen der vom Veranstalter beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet für Personen- und Sachschäden Dritter, wenn er diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen, wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager sowie Böden und Wänden in den Boxenanlagen.

Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und deren Einrichtungen. Der Veranstalter kann zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verhindert oder wenn der Rennstreckenpartner zurücktritt. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt hierbei nicht.

Änderungen vorbehalten!